Aufsichtsrecht

 

Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

Am 1. Januar 2020 trat das neue Finanzinstitutsgesetz (FINIG) in Kraft, das die Bewilligungsvoraussetzungen und Aufsicht über die Finanzinstitute regelt. Neu gelten auch unabhängige Vermögensverwalter als Finanzinstitute, somit auch die COVASYS AG. 

Das FINIG trat zusammen mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Es regelt die Verhaltens- und Organisationspflichten beim Erbringen von Finanzdienstleistungen regelt.

 

Aufsichtsrechtliche Stellung der COVASYS AG

Die COVASYS AG hat bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) ein Gesuch zur Zulassung als Verwalter von Kollektivvermögen (Art. 24 FINIG) eingereicht. Das Gesuch befindet sich in Prüfung.

Bis zur Bewilligungserteilung sind wir aufsichtsrechtlich weiterhin der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) unterstellt.

Weiter sind wir dem Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) angeschlossen.

 

Ombudsstelle

Die COVASYS AG ist der Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS), Talstrasse 20, 8001 Zürich angeschlossen. Im Falle von Streitigkeiten über Rechtsansprüche besteht die Möglichkeit, bei dieser Ombudsstelle ein Vermittlungsverfahren einzuleiten.

 

COVASYS AG, im September 2022